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Steuerklasse 5 in Teilzeit: Warum so viel abgeht – und was du tun kannst

Steuerklasse 5 (auf dem Lohnzettel römisch: V) hat von allen Klassen die höchsten laufenden Abzüge. Sie ist für den geringer verdienenden Ehe- oder Lebenspartner gedacht, während der andere Klasse 3 mit niedrigen Abzügen hat. In Teilzeit fällt das besonders auf, weil vom ohnehin kleineren Brutto viel Lohnsteuer abgeht.

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Beispiel: Steuerklasse 5, 40 → 30 Stunden bei 3.000 € Brutto. Stell deine eigenen Werte ein.

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Warum Steuerklasse 5 hohe Abzüge hat

In Klasse 5 werden der Grundfreibetrag und die üblichen Pauschalen nicht berücksichtigt – die stehen in der Kombination 3/5 dem Partner mit Klasse 3 zu. Dadurch wird in Klasse 5 vom ersten Euro an verhältnismäßig viel Lohnsteuer einbehalten. Das ist gewollt: Als Paar zahlt ihr zusammen ungefähr die richtige Steuer, nur eben ungleich verteilt.

Steuerklasse 5 im Vergleich zu 4

Beim selben Bruttogehalt geht in Klasse 5 deutlich mehr Lohnsteuer ab als in Klasse 4. Das heißt aber nicht, dass ihr als Paar mehr zahlt: Die Kombination 3/5 verschiebt die Last nur zwischen den Partnern. Maßgeblich ist am Ende die gemeinsame Einkommensteuererklärung, in der zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer verrechnet wird.

Alternative: Steuerklasse 4 mit Faktor

Wer die monatliche Schieflage vermeiden möchte, kann das Faktorverfahren (4/4 mit Faktor) beim Finanzamt beantragen. Dann wird die Lohnsteuer schon unterjährig fairer zwischen beiden Partnern verteilt – die Rückzahlung am Jahresende fällt entsprechend kleiner aus. Dieser Rechner bildet die laufende Lohnsteuer der gewählten Klasse ab, nicht die Jahresveranlagung.

Häufige Fragen

Warum ist mein Netto in Steuerklasse 5 so niedrig?
Weil in Klasse 5 Grundfreibetrag und Pauschalen fehlen – die zählen beim Partner in Klasse 3. Deshalb wird laufend viel Lohnsteuer einbehalten. Als Paar gleicht sich das über die Klasse 3 und die Steuererklärung aus.
Bekomme ich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück?
Möglich ist beides: Bei der gemeinsamen Veranlagung wird die tatsächliche Jahressteuer berechnet und mit der einbehaltenen Lohnsteuer verrechnet. Ob Nachzahlung oder Erstattung, hängt von beiden Einkommen ab.

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