Methodik: So rechnet der Teilzeitrechner
Alle Werte gelten für das Steuerjahr 2026. Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, die Sozialabgaben den offiziellen Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Die gesamte Berechnung läuft in deinem Browser – es werden keine Eingaben übertragen.
Lohnsteuer nach dem BMF-Programmablaufplan 2026
Die Lohnsteuer wird als getreue Umsetzung des Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025) ermittelt – also exakt nach dem Verfahren, das auch dein Arbeitgeber anwendet. Grundlage ist der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €. Die Werte sind cent-genau gegen den offiziellen Referenzrechner abgeglichen.
Bei der Vorsorgepauschale gilt die Reform 2026: Die frühere Mindestvorsorgepauschale entfällt (BMF-Schreiben vom 14.08.2025). Stattdessen werden ein Rentenversicherungs-Teilbetrag (voller Arbeitnehmeranteil), ein Kranken-/Pflegeversicherungs-Teilbetrag (ermäßigter Satz 7,0 % plus halber Zusatzbeitrag) sowie ein eigener Arbeitslosenversicherungs-Teilbetrag mit einem kombinierten Höchstbetrag von 1.900 € angesetzt.
Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % oberhalb der Freigrenze, mit Milderungszone) und – falls gewählt – Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %).
Sozialabgaben 2026 (Arbeitnehmeranteil)
Angesetzt werden die vier gesetzlichen Sozialversicherungen mit den Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2026:
| Versicherung | Satz (AN) · BBG/Monat |
|---|---|
| Rentenversicherung (gesamt 18,6 %) | 9,3 % · 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung (gesamt 2,6 %) | 1,3 % · 8.450 € |
| Krankenversicherung (allg. 14,6 % + Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %) | 7,3 % + ½ Zusatz · 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung (gesamt 3,6 %) | 1,8 % · 5.812,50 € |
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung liegt 2026 bei 2,9 % (BMG-Bekanntmachung); den Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wer kinderlos und mindestens 23 ist, zahlt einen Pflegeversicherungs-Zuschlag von 0,6 %; ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind (bis zum fünften). In Sachsen trägt der Arbeitnehmer einen höheren Pflegeanteil (2,3 %).
Übergangsbereich (Midijob) – der entscheidende Unterschied
Zwischen 603,01 € und 2.000 € Monatsbrutto liegt der Übergangsbereich („Midijob"). Hier zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialabgaben nach § 20 Abs. 2a SGB IV: Aus dem tatsächlichen Brutto wird über den Faktor F = 0,6619 (2026) eine verminderte beitragspflichtige Einnahme berechnet. Der Gesamtbeitrag bemisst sich an dieser reduzierten Größe, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil aber auf das volle Brutto – der Arbeitnehmer trägt nur den Rest.
Viele verbreitete Rechner ignorieren diese Reform (seit Oktober 2022) und rechnen mit den vollen Sätzen. Das ergibt ein zu niedriges Netto. Teilzeitklar setzt die Reduzierung korrekt um – genau hier entsteht der nachweisbare Genauigkeitsvorteil. Unterhalb von 603 € liegt ein Minijob: keine individuelle Lohnsteuer, nur ein kleiner Rentenversicherungsbeitrag.
Was der Rechner (bewusst) nicht ersetzt
Der Rechner bildet den laufenden Lohnsteuerabzug ab, nicht die jährliche Einkommensteuererklärung (z. B. Werbungskosten über dem Pauschbetrag, weitere Einkünfte oder die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag). Maßgeblich bleiben die Lohnabrechnung deines Arbeitgebers und der Bescheid des Finanzamts. Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt 9.756 € je Zähler (beide Elternteile).
Quellen
- BMF-Schreiben vom 12.11.2025 – Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2026
- BMF-Schreiben vom 14.08.2025 – Vorsorgepauschale (Wegfall der Mindestvorsorgepauschale)
- § 32a und § 39b Einkommensteuergesetz (EStG) – Tarif und Lohnsteuerabzug
- § 20 Abs. 2a SGB IV – Übergangsbereich (Midijob)
- Deutsche Rentenversicherung und GKV-Spitzenverband – Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Bundesministerium für Gesundheit – durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026
Stand: Juni 2026. Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.