Was der Übergangsbereich ist
Im Übergangsbereich wird aus deinem tatsächlichen Brutto über den Faktor F = 0,6619 (2026) eine verminderte beitragspflichtige Einnahme berechnet. Die Sozialversicherungsbeiträge bemessen sich an dieser reduzierten Größe statt am vollen Brutto. So steigt deine Belastung sanft an, statt an der Minijob-Grenze sprunghaft.
Geregelt ist das in § 20 Abs. 2a SGB IV. Wichtig: Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil auf das volle Brutto, du als Arbeitnehmer trägst nur den reduzierten Rest.
Warum viele Rechner hier falsch liegen
Seit der Reform im Oktober 2022 gilt diese günstige Berechnung. Viele verbreitete Brutto-Netto-Rechner setzen im Übergangsbereich trotzdem die vollen Beitragssätze an und zeigen dadurch ein zu niedriges Netto. Teilzeitklar wendet die Reduzierung nach § 20 SGB IV korrekt an – genau hier entsteht der nachweisbare Genauigkeitsvorteil.
Minijob, Midijob, normal – die Grenzen 2026
Bis 603 € monatlich liegt ein Minijob: keine individuelle Lohnsteuer, nur ein kleiner Rentenbeitrag. Von 603,01 € bis 2.000 € der Übergangsbereich mit reduzierten Abgaben. Ab 2.000,01 € gelten die vollen Beitragssätze. Stell im Rechner unten ein Teilzeitgehalt in diesem Korridor ein, um den Effekt zu sehen.